EU schränkt Amalgam-Nutzung ein
Mit der EU-Quecksilberverordnung dürfen Zahnärzte ab dem 1. Juli kein Amalgam mehr bei Schwangeren und Kindern bis 15 Jahren als Füllmaterial verwenden. Die Gründe dafür sind zum einen gesundheitlicher, zum anderen ökologischer Natur. Entschieden wurde die Einschränkung vor dem Hintergrund der sogenannten „Minimata-Konvention“. Hierbei haben 90 Länder beschlossen, die Quecksilberbelastung zu reduzieren.
Alternativ übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung für diese Patientengruppen dann die Kosten für eine Kunststofffüllung.
Wir selber nutzen schon seit über 10 Jahren kein Amalgam oder andere quecksilberhaltige Produkte in unserer Praxis.